Art. 59c HIO
Grundsätze für Tarifverträge
1 Tarifverträge müssen namentlich folgenden Grundsätzen entsprechen:
- a. Ihr Tarif darf höchstens die transparent ausgewiesenen Kosten der Leistung decken. b. Ihr Tarif darf höchstens die für eine effiziente Leistungserbringung erforderlichen Kosten decken. c. Ein Wechsel des Tarifmodells darf keine Mehrkosten verursachen.
2 Tarifverträge, die eine Tarifstruktur enthalten, müssen zudem folgenden Grundsätzen entsprechen:
- a. Sie müssen von Parteien abgeschlossen werden, die für die von ihnen betroffenen Leistungserbringer und Versicherer repräsentativ sind. b. Sie müssen auf einem kohärenten Tarifmodell und auf wirtschaftlichen Kriterien beruhen. c. Sie müssen auf Daten beruhen, die für die Leistungserbringer repräsentativ sind, welche die Tarifstrukturen anwenden müssen.
3 Die Modalitäten zur Anwendung der Tarifstrukturen müssen Bestandteil der Tarifverträge sein.
Leading decisions 1
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Anpassung der Tarifstruktur TARMED durch den Bundesrat6 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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19 citations
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