Art. 6 OAPC

Erfassung und Ableitung von Emissionen

1 Emissionen sind möglichst nahe am Ort ihrer Entstehung möglichst vollständig zu erfassen und so abzuleiten, dass keine übermässigen Immissionen entstehen.
2 Sie müssen in der Regel durch Kamine oder Abluftkanäle über Dach ausgestossen werden.
3 Für Hochkamine gilt Anhang 6. Kann die erforderliche Kaminbauhöhe H nicht verwirklicht werden oder beträgt die Rechengrösse H0 mehr als 100 m, so verschärft die Behörde ersatzweise die in den Anhängen 1–3 vorgesehenen Emissionsbegrenzungen.

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • 09/10/2007 · 12 citations de
  • 06/06/2017 · 7 citations de
  • Building permit
    · 10/26/2020 · 5 citations de

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