Art. 31 MSchG

Widerspruch

1 Der Inhaber einer älteren Marke kann gestützt auf Artikel 3 Abs. 1 gegen die Eintragung Widerspruch erheben.
1bis Er kann keinen Widerspruch gegen die Eintragung einer geografischen Marke erheben.
2 Der Widerspruch ist innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung beim IGE schriftlich mit Begründung einzureichen. Innerhalb dieser Frist ist auch die Widerspruchsgebühr zu bezahlen.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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