Art. 20 MilIA

Zulagen für Hauspflege oder Kuren sowie Hilflosenentschädigung

1 Ist dem Versicherten Hauspflege oder ein privater Kuraufenthalt bewilligt worden und erwachsen ihm dabei durch die versicherte Gesundheitsschädigung oder durch Hilflosigkeit (Art. 9 ATSG ) Mehrkosten für Unterkunft, Ernährung, Pflege oder Betreuung, so gewährt ihm die Militärversicherung Zulagen.
2 Der Anspruch auf Zulagen erlischt, wenn der Versicherte auf Kosten der Militärversicherung in eine Anstalt eingewiesen wird und dadurch die Mehrkosten wegfallen.

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  1. 1
    Erw. 3a). - Die Beeinträchtigung der Integrität bemisst sich an den Folgen, welche die geschädigte Gesundheit auf primäre Lebensfunktionen hat (Erw. 3a/bb/aaa). - Der Integritätsschadensgrad kann 60% übersteigen, richte…
    · 01/11/1991 · 1 citations Summary
  2. 2
    Art. 37 UVV: Beginn des Anspruchs auf eine Hilflosenentschädigung
    · 10/16/2006 · 0 citations Summary
  3. 3
    Art. 16 Abs. 1 und 2, Art. 20 Abs. 1 MVG (in der bis 31
    · 11/09/2005 · 0 citations
  4. 4
    · 01/22/1996 · 0 citations Summary
  5. 5
    BGE 78_II_419
    11/18/1952 · 0 citations

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