Art. 29 MilIO

Koordination im Allgemeinen

1 Bei der Berechnung der Überentschädigung nach Artikel 69 ATSG sind die durch den Versicherungsfall verursachten Mehrkosten und allfälligen Einkommenseinbussen von Angehörigen des Versicherten so weit zu berücksichtigen, als die Kosten und Einbussen nicht durch andere Militärversicherungsleistungen gedeckt werden.
2 Die Militärversicherung kann das Mass ihrer Leistungen von der Anmeldung des Falles bei anderen Sozialversicherungen abhängig machen.

Leading decisions 2

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Anmeldung bei einer anderen Sozialversicherung
    · 08/26/2020 · 0 citations Summary
  2. 2
    Zum Begriff des Erwerbsausfalls nach Art. 69 Abs. 2 ATSG
    · 01/21/2020 · 0 citations Summary

Latest Federal Supreme Court decisions

No recent decision recorded for this article yet.