Art. 4 VATO
Lieferung eines aus dem Ausland ins Inland verbrachten Gegenstands ab Lager im Inland
Bei Gegenständen, die aus dem Ausland in ein Lager im Inland verbracht und ab diesem Lager geliefert werden, liegt der Ort der Lieferung im Ausland, wenn der Lieferungsempfänger oder die Lieferungsempfängerin und das zu entrichtende Entgelt beim Verbringen der Gegenstände ins Inland feststehen und sich die Gegenstände im Zeitpunkt der Lieferung im zollrechtlich freien Verkehr befinden.
Leading decisions 2
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
1Mehrwertsteuer120 citations
-
2Beschränkung des Vorsteuerabzugsrechts auf Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung, Getränke und Geschäftsreisen32 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
31 citations
-
21 citations
-
Mehrwertsteuer (Sponsoring)19 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.