Art. 54 VATO
Besondere Konsumvorrichtungen an Ort und Stelle
1 Als besondere Vorrichtungen zum Konsum von Lebensmitteln an Ort und Stelle (Konsumvorrichtungen) gelten namentlich Tische, Stehtische, Theken und andere für den Konsum zur Verfügung stehende Abstellflächen oder entsprechende Vorrichtungen, namentlich in Beförderungsmitteln. Unerheblich ist:
- a. wem die Vorrichtungen gehören;
- b. ob der Kunde oder die Kundin die Vorrichtung tatsächlich benutzt;
- c. ob die Vorrichtungen ausreichen, um sämtlichen Kunden und Kundinnen den Konsum an Ort und Stelle zu ermöglichen.
2 Nicht als Konsumvorrichtungen gelten:
- a. blosse Sitzgelegenheiten ohne dazugehörige Tische, die in erster Linie als Ausruhmöglichkeit dienen;
- b. bei Kiosks oder Restaurants auf Campingplätzen: die Zelte und Wohnwagen der Mieter und Mieterinnen.
Leading decisions 2
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
1Art. 17 Abs. 3 MWSTV: Gruppenbesteuerung10 citations
-
2Gastgewerbliche Leistung; Hauslieferung von Pizzas; Steuersatz6 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
5 citations
-
Mehrwertsteuer (Mitgliederbeiträge; Treu und Glauben; Rückerstattung der Steuer)1 citations
-
Mehrwertsteuer; Forschungstätigkeit/Entgeltlichkeit/Vorsteuerabzug1 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.