Art. 14 NIRO
Ermittlung der Immissionen
1 Die Behörde ermittelt die Immissionen, wenn Grund zur Annahme besteht, dass Immissionsgrenzwerte nach Anhang 2 überschritten sind.
2 Sie führt dazu Messungen oder Berechnungen durch, lässt solche durchführen oder stützt sich auf die Ermittlungen Dritter. Das BAFU empfiehlt geeignete Mess- und Berechnungsmethoden.
3 Bei der Ermittlung der Strahlung in Betriebsräumen werden Immissionen aus betriebseigenen Quellen nicht berücksichtigt.
4 Die Immissionen werden als elektrische Feldstärke, magnetische Feldstärke, magnetische Flussdichte, Körperableitstrom oder Berührungsstrom für denjenigen Betriebszustand der Anlage ermittelt, bei dem sie am höchsten sind.
5 Soweit in Anhang 2 eine Mittelungsdauer festgelegt ist, werden die Immissionen während der Mittelungsdauer quadratisch gemittelt; andernfalls ist der höchste Effektivwert massgebend.
Leading decisions 1
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Adaptive Mobilfunkantennen; Anwendung eines Korrekturfaktors auf die maximale Sendeleistung und Mittelung der massgeblichen Sendeleistung; Tauglichkeit des Qualitätssicherungssystems0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Building permit; mobile communication facility26 citations
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VB.2021.0004823 citations06/03/2021 · 23 citations de
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VB.2021.000475 citations06/03/2021 · 5 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
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