Art. 7 VignettA
Klebevignette
1 …
2 Die Klebevignette ist direkt am Fahrzeug aufzukleben, bevor erstmals in einer Abgabeperiode eine Nationalstrasse I oder II benützt wird.
3 Sie darf nur zusammen mit dem Fahrzeug übertragen werden.
4 Sie gilt als entwertet, wenn sie:
- a. nach korrekter Befestigung vom Fahrzeug entfernt wird; oder b. vom Trägerpapier entfernt und nicht direkt am Fahrzeug aufgeklebt wird.
5 Der Bundesrat regelt das Anbringen der Klebevignette.
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Obergericht / Strafgericht / Berufungskammern — SST.2024.953 citationsSST.2024.95· 09/03/2024 · 3 citations de
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Fälschung amtlicher Wertzeichen; Anklagegrundsatz, Willkür2 citations
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Obergericht / Strafgericht / Berufungskammern — SST.2022.1792 citationsSST.2022.179· 01/10/2023 · 2 citations de
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