Art. 54a NSV
Bildliche Erfassung der Nationalstrasseninfrastruktur
1 Das ASTRA kann im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung die Nationalstrasseninfrastruktur bildlich erfassen. Fallen dabei Personendaten an, so dürfen diese nicht personenbezogen ausgewertet werden.
2 Es kann das Bildmaterial den Gebietseinheiten auf Anfrage auch im Abrufverfahren zugänglich machen, wenn dies im Zusammenhang mit deren Aufgabenerfüllung notwendig ist.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Obergericht / Strafgericht / Berufungskammern — SST.2022.474 ZitierungenSST.2022.47· 30.08.2022 · 4 Zitierungen
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Obergericht / Strafgericht / Berufungskammern — SST.2022.1333 ZitierungenSST.2022.133· 01.11.2022 · 3 Zitierungen
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Obergericht / Strafgericht / Berufungskammern — SST.2022.2342 ZitierungenSST.2022.234· 28.02.2023 · 2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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