Art. 54a NSV

Bildliche Erfassung der Nationalstrasseninfrastruktur

1 Das ASTRA kann im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung die Nationalstrasseninfrastruktur bildlich erfassen. Fallen dabei Personendaten an, so dürfen diese nicht personenbezogen ausgewertet werden.
2 Es kann das Bildmaterial den Gebietseinheiten auf Anfrage auch im Abrufverfahren zugänglich machen, wenn dies im Zusammenhang mit deren Aufgabenerfüllung notwendig ist.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Obergericht / Strafgericht / Berufungskammern — SST.2022.47
    SST.2022.47
    · 30.08.2022 · 4 Zitierungen
  • Obergericht / Strafgericht / Berufungskammern — SST.2022.133
    SST.2022.133
    · 01.11.2022 · 3 Zitierungen
  • Obergericht / Strafgericht / Berufungskammern — SST.2022.234
    SST.2022.234
    · 28.02.2023 · 2 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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