Art. 4 FixPenA
Ausnahmen
1 Dieses Gesetz findet keine Anwendung, wenn die Widerhandlung von einer Person begangen wird, die zum Zeitpunkt der Tat das 15. Altersjahr nicht vollendet hat; vorbehalten bleibt Abs. 2.
2 Widerhandlungen gegen das BetmG werden nicht im Ordnungsbussenverfahren geahndet, wenn sie von einer Person begangen werden, die zum Zeitpunkt der Tat das 18. Altersjahr nicht vollendet hat.
3 Widerhandlungen werden zudem nicht im Ordnungsbussenverfahren geahndet, wenn:
- a. die beschuldigte Person anlässlich der Widerhandlung jemanden gefährdet oder verletzt oder Schaden verursacht hat;
- b. der beschuldigten Person zusätzlich eine Widerhandlung vorgeworfen wird, die nicht in einer nach Artikel 15 erstellten Liste aufgeführt ist;
- c. die beschuldigte Person das Ordnungsbussenverfahren für eine oder mehrere ihr vorgeworfenen Widerhandlungen ablehnt;
- d. Verfahrenshandlungen nach der Strafprozessordnung erforderlich sind, die in diesem Gesetz nicht genannt sind.
Leading decisions 1
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Bundesgesetz über Ordnungsbussen im Strassenverkehr3 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Simple violation of traffic regulations10 citations
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OG.2022.000625 citations11/19/2025 · 5 citations de
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OG.2022.000615 citations11/19/2025 · 5 citations de
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