Art. 38 FJA

Verletzung der Ausstandsvorschriften

1 Amtshandlungen, an denen eine zum Ausstand verpflichtete Person mitgewirkt hat, sind aufzuheben, sofern dies eine Partei innert fünf Tagen verlangt, nachdem sie vom Ausstandsgrund Kenntnis erhalten hat.
2 Nicht wiederholbare Beweismassnahmen dürfen von der entscheidenden Instanz berücksichtigt werden.
3 Wird der Ausstandsgrund erst nach Abschluss des Verfahrens entdeckt, so gelten die Bestimmungen über die Revision.

Leading decisions 6

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Materielle Rechtskraft eines Urteils über eine Patentverletzungsklage
    · 11/03/1995 · 3 citations Summary
  2. 2
    BGE 78_II_401
    10/23/1952 · 3 citations
  3. 3
    Art. 106 Abs. 1, Art. 110 UVG: Einrede der Rechtshängigkeit (Litispendenz)
    · 04/12/1999 · 2 citations Summary
  4. 4
    · 04/23/1985 · 2 citations Summary
  5. 5
    Sie können mit der gegen das neue kantonale Urteil gerichteten Nichtigkeitsbeschwerde nicht mehr angefochten werden, auch nicht, wenn inzwischen die Rechtsprechung geändert wurde.
    · 11/13/1959 · 2 citations Summary
  6. 6
    Wiederherstellung (Art. 35 OG) gegen die Folgen der Versäumung der Berufungsfrist (Art. 54 OG) kann erteilt werden, selbst wenn der Prozess bereits durch Nichteintreten auf die Berufung erledigt worden ist
    · 06/16/1959 · 2 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

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