Art. 84 FJA
Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
1 Gegen einen Entscheid auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen ist die Beschwerde nur zulässig, wenn er eine Auslieferung, eine Beschlagnahme, eine Herausgabe von Gegenständen oder Vermögenswerten oder eine Übermittlung von Informationen aus dem Geheimbereich betrifft und es sich um einen besonders bedeutenden Fall handelt.
2 Ein besonders bedeutender Fall liegt insbesondere vor, wenn Gründe für die Annahme bestehen, dass elementare Verfahrensgrundsätze verletzt worden sind oder das Verfahren im Ausland schwere Mängel aufweist.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Art. 44 SchKG: Beschlagnahme nach Konkurseröffnung155 citations
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2Persönliche Freiheit (Art. 10 Abs. 2 BV)124 citations
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3Zuständigkeiten der Kantone für Einschränkungen des Startens und Landens mit Hängegleitern123 citations
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4Kostenersatz für verkehrspolizeiliche Einsätze einer Gemeinde; Störer- und Verursacherprinzip94 citations
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5Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung93 citations
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6Zulassungsbeschränkung für Leistungserbringer zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Zulassungsstopp für Medizinalpersonal); Einführungsverordnung des Kantons Zürich85 citations
Unpublished, but essential 1
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Strafverfahren (SVG; Beweiswürdigung)21 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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