Art. 84 FJA

Internationale Rechtshilfe in Strafsachen

1 Gegen einen Entscheid auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen ist die Beschwerde nur zulässig, wenn er eine Auslieferung, eine Beschlagnahme, eine Herausgabe von Gegenständen oder Vermögenswerten oder eine Übermittlung von Informationen aus dem Geheimbereich betrifft und es sich um einen besonders bedeutenden Fall handelt.
2 Ein besonders bedeutender Fall liegt insbesondere vor, wenn Gründe für die Annahme bestehen, dass elementare Verfahrensgrundsätze verletzt worden sind oder das Verfahren im Ausland schwere Mängel aufweist.

Leading decisions 6

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  1. 1
    Art. 44 SchKG: Beschlagnahme nach Konkurseröffnung
    · 06/23/2000 · 155 citations Summary
  2. 2
    Persönliche Freiheit (Art. 10 Abs. 2 BV)
    · 02/12/2003 · 124 citations Summary
  3. 3
    Zuständigkeiten der Kantone für Einschränkungen des Startens und Landens mit Hängegleitern
    · 02/22/1996 · 123 citations Summary
  4. 4
    Kostenersatz für verkehrspolizeiliche Einsätze einer Gemeinde; Störer- und Verursacherprinzip
    · 06/05/2001 · 94 citations Summary
  5. 5
    Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung
    · 09/11/2000 · 93 citations Summary
  6. 6
    Zulassungsbeschränkung für Leistungserbringer zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Zulassungsstopp für Medizinalpersonal); Einführungsverordnung des Kantons Zürich
    · 11/27/2003 · 85 citations Summary

Unpublished, but essential 1

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Strafverfahren (SVG; Beweiswürdigung)
    · 04/08/2004 · 21 citations de

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