Art. 12 VSA
Beratung
1 Die Beratungsstellen beraten das Opfer und seine Angehörigen und unterstützen sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte.
2 Erhalten die Beratungsstellen eine Meldung nach Artikel 8 Abs. 1 oder 2, so nehmen sie mit dem Opfer oder seinen Angehörigen Kontakt auf.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Die Voraussetzungen dafür sind jedoch im vorliegenden Fall nicht erfüllt (E. 5)66 citations
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2Genugtuung und Entschädigung64 citations
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3Analoge Anwendung zivilrechtlicher Regeln; Bedeutung von Art. 13 Abs. 2 OHG für die Bemessung der Genugtuung; Berücksichtigung eines krassen Missverhältnisses zwischen dem Mitverschulden des Opfers und dem schädigenden…55 citations
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4Opferhilfe; Schadenersatz und Genugtuung bei Mitverschulden des Opfers46 citations
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5Berücksichtigung des Selbstverschuldens bei der Ausrichtung und Bemessung einer Genugtuung nach OHG39 citations
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6Bemessung und Verzinsung eines opferhilferechtlichen Genugtuungsanspruchs28 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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18 citations
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14 citations12/08/2000 · 14 citations de
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13 citations
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