Art. 14 VSA
Umfang der Leistungen
1 Die Leistungen umfassen die angemessene medizinische, psychologische, soziale, materielle und juristische Hilfe in der Schweiz, die als Folge der Straftat notwendig geworden ist. Die Beratungsstellen besorgen dem Opfer oder seinen Angehörigen bei Bedarf eine Notunterkunft.
2 Eine Person mit Wohnsitz im Ausland, die in der Schweiz Opfer einer Straftat wurde, hat zudem Anspruch auf Kostenbeiträge an die Heilungskosten am Wohnsitz.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Pflicht zur Substanziierung und Bezifferung von Entschädigungs- und Genugtuungsansprüchen20 citations
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215 citations
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3Tötung des Vaters, Versorgerschaden, Entschädigung nach dem Opferhilfegesetz12 citations
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4Bemessung und Verzinsung eines opferhilferechtlichen Genugtuungsanspruchs11 citations
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5Entschädigung nach dem Opferhilfegesetz, Anrechnung von Drittleistungen, Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Opfers, Schadenszins10 citations
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6Dazu zählen nur solche, die dem Schadensausgleich dienen10 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Längerfristige Hilfe nach Opferhilfegesetz15 citations
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10 citations12/14/2023 · 10 citations de
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9 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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