Art. 7 VSA
Übergang von Ansprüchen auf den Kanton
1 Hat ein Kanton gestützt auf dieses Gesetz Opferhilfe geleistet, so gehen die Ansprüche für Leistungen gleicher Art, die dem Opfer oder dessen Angehörigen auf Grund der Straftat zustehen, im Umfang der kantonalen Leistungen von der anspruchsberechtigten Person auf den Kanton über.
2 Diese Ansprüche haben Vorrang vor den verbleibenden Ansprüchen der anspruchsberechtigten Person sowie der Rückgriffsansprüche Dritter.
3 Der Kanton verzichtet darauf, seinen Anspruch gegenüber dem Täter oder der Täterin geltend zu machen, wenn dadurch schützenswerte Interessen des Opfers oder seiner Angehörigen oder die Wiedereingliederung des Täters oder der Täterin gefährdet würden.
Leading decisions 4
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1Privatklägerschaft einer juristischen Person per Rechtsnachfolge (nach Fusion)10 citations
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2Anspruch auf Befragung des minderjährigen Opferzeugen9 citations
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3Anspruch auf Befragung des minderjährigen Opferzeugen; Zeugnisverweigerung4 citations
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4Aussageverweigerungsrecht eines Kindes in einem gegen seinen Vater eröffneten Strafverfahren wegen Sexualdelikten zu seinem Nachteil. §§ 65 Ziff. 2, 66 Ziff. 1, 67 Abs. 1 StPO/BL; Art. 7 Abs. 2, Art. 8 Abs. 2 OHG0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Obergericht / Strafgericht / Berufungskammern — SST.2023.334 citationsSST.2023.33· 01/11/2024 · 4 citations de
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OG.2012.000331 citations03/27/2015 · 1 citations de
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6P.22/2005 Art. 9 BV (Strafverfahren; Willkür, Grundsatz "in dubio pro reo")1 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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