Art. 14 OrgO-FDJP
Besondere Zuständigkeiten
1 Das SEM ist zur selbstständigen Erledigung aller Geschäfte über das Schweizer Bürgerrecht ermächtigt.
2 Es ist in den Bereichen des Ausländer- und Bürgerrechts berechtigt, gegen letztinstanzliche kantonale Entscheide beim Bundesgericht Beschwerde zu führen.
3 Es ist zuständig für die Anerkennung von Staatenlosen.
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