Art. 47 ParlA

Vertraulichkeit

1 Die Beratungen der Kommissionen sind vertraulich; insbesondere wird nicht bekannt gegeben, wie die einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer Stellung genommen oder abgestimmt haben.
2 Die Kommissionen können beschliessen, Anhörungen öffentlich durchzuführen.

Unpublished, but essential 3

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

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