Art. 128 PatA
Der Richter kann das Verfahren, insbesondere das Urteil aussetzen, wenn:
- a. das Europäische Patentamt über eine Beschränkung oder einen Widerruf des europäischen Patents noch nicht rechtskräftig entschieden hat;
- b. die Gültigkeit des europäischen Patents streitig ist und eine Partei nachweist, dass beim Europäischen Patentamt ein Einspruch noch möglich oder über einen Einspruch noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist;
- c. das Europäische Patentamt über einen Antrag auf Überprüfung einer Entscheidung nach Artikel 112a des Europäischen Patentübereinkommens noch nicht rechtskräftig entschieden hat.
Unpublished, but essential 3
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Verletzungsklage abgewiesen; Patent unzulässig geändert1 citationsO2020_001· 06/09/2021 · 1 citations de
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Entscheid Kantonsgericht, 27.10.20090 citationsHG.2005.14· 10/27/2009 · 0 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
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