Art. 140k PatA
1 Das Zertifikat ist nichtig, wenn:
- a. es entgegen Artikel 140b, 140c Abs. 2, 146 Abs. 1 oder 147 Abs. 1 erteilt worden ist;
- b. das Patent vor Ablauf seiner Höchstdauer erlischt (Art. 15);
- c. die Nichtigkeit des Patents festgestellt wird;
- d. das Patent derart eingeschränkt wird, dass dessen Ansprüche das Erzeugnis, für welches das Zertifikat erteilt wurde, nicht mehr erfassen;
- e. nach dem Erlöschen des Patents Gründe vorliegen, welche die Feststellung der Nichtigkeit nach Bst. c oder eine Einschränkung nach Bst. d gerechtfertigt hätten.
2 Jedermann kann bei der Behörde, die für die Feststellung der Nichtigkeit des Patents zuständig ist, Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Zertifikats erheben.
Leading decisions 2
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Voraussetzungen für die Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats4 citations
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2Ergänzende Schutzzertifikate, Nichtigkeit0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Patentrecht3 citations
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Nichtigkeit eines ergänzenden Schutzzertifikats; Beanspruchung des Prioritätsrechts1 citations
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Nichtigkeitsklage abgewiesen1 citationsO2022_007· 03/05/2024 · 1 citations de
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