Art. 26 PatA
1 Der Richter stellt auf Klage hin die Nichtigkeit des Patents fest, wenn:
- a. der Gegenstand des Patents nach den Artikeln 1, 1a, 1b und 2 nicht patentierbar ist;
- b. die Erfindung in der Patentschrift nicht so dargelegt ist, dass der Fachmann sie ausführen kann;
- c. der Gegenstand des Patents über den Inhalt des Patentgesuchs in der für das Anmeldedatum massgebenden Fassung hinausgeht;
- d. der Patentinhaber weder der Erfinder noch dessen Rechtsnachfolger ist noch aus einem andern Rechtsgrund ein Recht auf das Patent hatte.
2 Ist ein Patent unter Anerkennung einer Priorität erteilt worden und hat die Anmeldung, deren Priorität beansprucht ist, nicht zum Patent geführt, so kann der Richter vom Patentinhaber verlangen, die Gründe anzugeben und Beweismittel vorzulegen; wird die Auskunft verweigert, so würdigt dies der Richter nach freiem Ermessen.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Erfinderische Tätigkeit, Stand der Technik25 citations
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2Patentnichtigkeit, Zulässigkeit von Änderungen im Anmeldeverfahren22 citations
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3Auslegung von Patentansprüchen13 citations
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4Einschränkung des Patentanspruchs, Novenrecht, Rechtsschutzinteresse10 citations
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5Patentrechtliche Nichtigkeitsklage, erforderliches Feststellungsinteresse (Art. 28 PatG). 1. Fehlt das Feststellungsinteresse, so ist die Klage nicht abzuweisen, sondern darauf nicht einzutreten (E. 1). 2. Voraussetzung…9 citations
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68 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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15 citations05/25/2021 · 15 citations de
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Patentrecht7 citations
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Patentrecht; Verletzung6 citations
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