Art. 3 PBG

Erschliessungsfunktion

1 Der regelmässigen und gewerbsmässigen Personenbeförderung kommt dann eine Erschliessungsfunktion zu, wenn sie ganzjährig bewohnte Ortschaften erschliesst.
2 Der Bundesrat bestimmt, unter welchen Bedingungen eine Siedlung als Ortschaft nach Abs. 1 gilt; insbesondere legt er die minimale Einwohnerzahl fest.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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