Art. 8 POG
Organe
1 Die Organe der Post sind die Generalversammlung, der Verwaltungsrat und die Revisionsstelle.
2 Kein Mitglied des Verwaltungsrates darf der Geschäftsleitung angehören.
3 Dem Personal der Post ist eine angemessene Vertretung im Verwaltungsrat zu gewähren.
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