Art. 4 AOO
Gewähr für eine einwandfreie Prüftätigkeit
1 Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller wird zugelassen, wenn sie oder er über einen unbescholtenen Leumund verfügt und wenn sich aus keinen anderen persönlichen Umständen ergibt, dass die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller nicht Gewähr für eine einwandfreie Prüftätigkeit bietet.
2 Zu berücksichtigen sind insbesondere:
- a. strafrechtliche Verurteilungen;
- b. bestehende Verlustscheine.
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Entzug der persönlichen Zulassung als Revisionsexperte sowie Gesuch des Einzelunternehmens um Zulassung als Revisionsexperte28 citations
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Entzug der Zulassung als Revisionsexperte17 citations
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Zulassung als Revisionsexperte / Revisor16 citations
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