Art. 24 SPA
Standortgebundene Bauten und Anlagen
1 Abweichend von Artikel 22 Abs. 2 Bst. a können Bewilligungen erteilt werden, Bauten und Anlagen zu errichten oder ihren Zweck zu ändern, wenn:
- a. der Zweck der Bauten und Anlagen einen Standort ausserhalb der Bauzonen erfordert; und b. keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.
2 Der Bundesrat kann energetische Sanierungen für zulässig erklären, die keine Grundlage in einer anderen Bestimmung finden.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Erweiterung eines ausserhalb der Bauzone unzulässigen Werkhofs; Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands277 citations
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2Nutzungsplanung oder Ausnahmebewilligung bei Nebenanlagen einer Deponie190 citations
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4Restaurant auf dem Gipfelplateau des Aroser Weisshorns136 citations
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5Raumplanerische Grundsätze für Mobilfunkanlagen innerhalb und ausserhalb der Bauzonen; Anwendung kommunaler Ästhetikvorschriften auf solche Anlagen und die Schranken, die sich aus dem Telekommunikations- und dem Raumpla…128 citations
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6Standortfestlegung für Mobilfunkantennen innerhalb und ausserhalb der Bauzonen103 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Building permit73 citations
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44 citations
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Baubewilligung und Rückbau43 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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