Art. 15 SPO
Formelle und materielle Anforderungen
1 Räumlich konkrete Aussagen sind nicht nur im Text, sondern auch kartografisch darzustellen.
2 Text und Karten enthalten verbindliche Festlegungen, die nach Festsetzungen, Zwischenergebnissen und Vororientierungen (Art. 5 Abs. 2) gegliedert werden können, sowie allenfalls weitere Informationen. Sie geben zudem Aufschluss über die zum Verständnis der Festlegungen erforderlichen räumlichen und sachlichen Zusammenhänge (Ausgangslage).
3 Ein konkretes Vorhaben darf erst festgesetzt werden, wenn:
- a. ein Bedarf dafür besteht;
- b. eine Prüfung von Alternativstandorten stattgefunden hat und das Vorhaben auf den betreffenden Standort angewiesen ist;
- c. sich die wesentlichen Auswirkungen des Vorhabens auf Raum und Umwelt in einer der Planungsstufe entsprechenden Weise beurteilen lassen; und d. das Vorhaben mit der massgeblichen Gesetzgebung voraussichtlich vereinbar ist.
Leading decisions 2
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
1"Vorläufiges Betriebsreglement" für den Flughafen Zürich; fehlende Koordination des Betriebsreglements mit dem (noch hängigen) Sachplanverfahren Infrastruktur Luft für den Flughafen Zürich (SIL-Objektblatt Zürich)10 citations
-
2Bäuerliches Erbrecht: Zuweisung eines landwirtschaftlichen Heimwesens zum Ertragswert (Art. 620 Abs. 1 ZGB). 1. Für den Entscheid, ob eine bestimmte Grundstückfläche von der Integralzuweisung auszunehmen sei, sind die A…0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
BVGerA-1936/200611 citations
-
8 citations
-
6 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.