Art. 93 RTVA
Erledigung
1 Die Ombudsstelle prüft die Angelegenheit und vermittelt zwischen den Beteiligten. Dabei kann sie insbesondere:
- a. die Angelegenheit mit dem Programmveranstalter besprechen oder ihm in leichten Fällen zur direkten Erledigung überweisen;
- b. für eine direkte Begegnung zwischen den Beteiligten sorgen;
- c. Empfehlungen an den Programmveranstalter abgeben;
- d. die Beteiligten über die Zuständigkeiten, das massgebende Recht und den Rechtsweg orientieren.
2 Sie hat keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.
3 Spätestens 40 Tage nach Einreichung der Beanstandung berichtet die Ombudsstelle den Beteiligten schriftlich über die Ergebnisse ihrer Abklärungen und die Art der Erledigung der Beanstandung.
4 Im beiderseitigen Einverständnis kann mündliche Erledigung erfolgen.
5 Nach Behandlung der Beanstandung stellt die Ombudsstelle dem Programmveranstalter Rechnung. Auf Antrag der Ombudsstelle oder des Veranstalters kann die Beschwerdeinstanz im Falle einer mutwilligen Beanstandung die Verfahrenskosten der Person auferlegen, welche die Beanstandung eingereicht hat.
Leading decisions 1
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1Löschen eines Benutzerkommentars auf Instagram durch die SRG im übrigen publizistischen Angebot (üpA); Rechtsweg3 citations
Unpublished, but essential 3
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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1 citations06/18/2009 · 1 citations de
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Fernsehen SRF, Sendung "Rundschau" vom 09.03.2016, Beitrag über Therme Vals0 citationsb.744· 12/09/2016 · 0 citations de
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