Art. 95 RTVA
Frist und Form der Beschwerde
1 Innert 30 Tagen nach Eintreffen des Berichts nach Artikel 93 Abs. 3 kann bei der Beschwerdeinstanz schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Bericht der Ombudsstelle ist beizulegen.
2 Das UVEK reicht seine Beschwerde innert 30 Tagen nach der Ausstrahlung der betreffenden Sendung direkt bei der Beschwerdeinstanz ein.
3 In der Beschwerde muss kurz begründet werden:
- a. in welcher Hinsicht die beanstandete redaktionelle Publikation Bestimmungen über den Inhalt nach den Artikeln 4, 5 und 5a oder des für die schweizerischen Programmveranstalter verbindlichen internationalen Rechts verletzt hat; oder b. inwiefern die Verweigerung des Zugangs (Art. 91 Abs. 3 Bst. b) rechtswidrig ist.
Leading decisions 1
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Angeblich diskriminierende, rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zu den Programmen der SRG15 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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7 citations02/24/2012 · 7 citations de
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Berichterstattung über Tierschutzfragen2 citations
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Fernsehen SRF, Sendung "rec." vom 14.12.2021, Ausstrahlung "Der Teufel mitten unter uns" und "Q & A" zur Reportage vom 21.12.20210 citationsb.913· 05/02/2022 · 0 citations de
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