Art. 33 RTVO

Archive der SRG

1 Die SRG sorgt für eine dauerhafte Erhaltung ihrer Sendungen.
2 Sie macht ihre Sendungsarchive der Öffentlichkeit in geeigneter Form zum Eigengebrauch und zur wissenschaftlichen Nutzung zugänglich, unter Respektierung von Rechten Dritter.
3 Bei den Aufgaben nach den Absätzen 1 und 2 arbeitet die SRG mit Fachinstitutionen im Bereich des audiovisuellen Erbes zusammen, um sicherzustellen, dass die Archivierung nach fachlich anerkannten Standards vorgenommen wird und der Zugang nach solchen Standards gewährt wird.
4 Der Aufwand der SRG wird beim Bedarf nach Artikel 68a Abs. 1 Bst. a RTVG berücksichtigt.

Leading decisions 1

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Aufschaltung eines Lokalradios auf den Telefonrundspruch
    · 03/10/1995 · 0 citations Summary

Latest Federal Supreme Court decisions

No recent decision recorded for this article yet.