Art. 19 TAAA

Beschwerdeverfahren

1 Jede der Schlussverfügung vorangehende Verfügung, einschliesslich einer Verfügung über Zwangsmassnahmen, ist sofort vollstreckbar und kann nur zusammen mit der Schlussverfügung angefochten werden.
2 Zur Beschwerde berechtigt sind die betroffene Person sowie weitere Personen unter den Voraussetzungen von Artikel 48 VwVG .
3 Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. Artikel 55 Absätze 2–4 VwVG ist anwendbar.
4 Es findet grundsätzlich nur ein Schriftenwechsel statt.
5 Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die Bundesrechtspflege.

Leading decisions 3

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Internationale Amtshilfe in Steuerfragen mit den Vereinigten Staaten von Amerika
    · 07/05/2013 · 386 citations
  2. 2
    Unterscheidung zwischen Listenersuchen und Gruppenersuchen; zeitlicher Anwendungsbereich von Ziff
    · 07/26/2019 · 188 citations Summary
  3. 3
    Internationale Amtshilfe in Steuersachen; Recht der Dritten auf Information über den Bestand eines Verfahrens; Spezialitätsprinzip; Recht zur informationellen Selbstbestimmung
    · 07/13/2020 · 132 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

Latest Federal Supreme Court decisions

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