Art. 7 MAO

Beurteilung der Risikoermittlung

1 Die Vollzugsbehörde prüft die Risikoermittlung und beurteilt, ob das Risiko tragbar ist. Sie hält ihre Beurteilung schriftlich fest.
2 Bei der Beurteilung der Tragbarkeit des Risikos berücksichtigt sie die Risiken in der Umgebung und beachtet namentlich, dass die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Störfall eintritt, umso geringer sein muss, je:
  1. a. schwerer die Schutzbedürfnisse der Bevölkerung oder der Umwelt vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen gegenüber den privaten und öffentlichen Interessen an einem Betrieb, einem Verkehrsweg oder einer Rohrleitungsanlage wiegen;
  2. b. grösser das Ausmass der möglichen Schädigungen der Bevölkerung oder der Umwelt ist.

Leading decisions 2

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  1. 1
    Risikoermittlung gemäss Störfallverordnung (Art. 6 ff
    · 01/08/2001 · 4 citations Summary
  2. 2
    Verfügung über aufsichtsrechtliche Realakte des ENSI (Störfallvorsorge KKW Mühleberg)
    · 04/11/2014 · 0 citations Summary

Unpublished, but essential 3

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

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