Art. 23 StromVG
Rechtspflege
1 Gegen die Verfügungen der ElCom kann nach den allgemeinen Bestimmungen über die Bundesrechtspflege Beschwerde geführt werden.
2 Die ElCom ist zur Beschwerde an das Bundesgericht berechtigt.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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50 Zitierungen
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44 Zitierungen
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40 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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