Art. 37 SuG

Vergehen

Für Leistungs- und Abgabebetrug, Urkundenfälschung, Erschleichen einer falschen Beurkundung, Unterdrückung von Urkunden und Begünstigungen gelten die Artikel 14–18 des Verwaltungsstrafrechtsgesetzes vom 22. März 1974 .

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 26.10.2021 · 1 Zitierungen

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