Art. 36 RTA
1 Wer nach rechts abbiegen will, hat sich an den rechten Strassenrand, wer nach links abbiegen will, gegen die Strassenmitte zu halten.
2 Auf Strassenverzweigungen hat das von rechts kommende Fahrzeug den Vortritt. Fahrzeuge auf gekennzeichneten Hauptstrassen haben den Vortritt, auch wenn sie von links kommen. Vorbehalten bleibt die Regelung durch Signale oder durch die Polizei.
3 Vor dem Abbiegen nach links ist den entgegenkommenden Fahrzeugen der Vortritt zu lassen.
4 Der Führer, der sein Fahrzeug in den Verkehr einfügen, wenden oder rückwärts fahren will, darf andere Strassenbenützer nicht behindern; diese haben den Vortritt.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Sorgfaltspflicht des Lastwagenfahrers bei Beschränkung der Sicht durch den toten Winkel47 citations
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2Vorsichtspflichten des Linksabbiegers, Vertrauensgrundsatz47 citations
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3Vertrauensgrundsatz36 citations
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4Rechtsvortritt auf Strassenverzweigungen33 citations
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518 citations
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618 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Grobe Verletzung der Verkehrsregeln durch Missachtung des Vortritts sowie durch Inverkehrbringen eines nicht betriebssicheren Fahrzeuges16 citations
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Verkehrsregelverletzung15 citations
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Simple violation of traffic regulations13 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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