Art. 38 RTA
1 Der Strassenbahn ist das Geleise freizugeben und der Vortritt zu lassen.
2 Die fahrende Strassenbahn wird rechts überholt. Wenn dies nicht möglich ist, darf sie links überholt werden.
3 Die haltende Strassenbahn darf nur in langsamer Fahrt gekreuzt und überholt werden. Sie wird, wo eine Schutzinsel vorhanden ist, rechts überholt, sonst nur links.
4 Der Fahrzeugführer hat nötigenfalls nach links auszuweichen, wenn ihm am rechten Strassenrand eine Strassenbahn entgegenkommt.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
13 citations
-
2Art. 38 Abs. 1 SVG, 25 Abs. 5 VRV2 citations
-
3Gefährdungshaftung nach Eisenbahngesetz; Art. 40c EBG; Entlastungsgründe1 citations
-
4Tragweite dieser Bestimmung im Verhältnis zu allgemeinen Vorsichtspflichten. 1. Das Vortrittsrecht gilt nur im Rahmen der von Gesetz und Verordnung allgemein den Fahrzeugführern auferlegten Vorsichtspflichten, soweit de…1 citations
-
5Art. 34 Abs. 1 SVG und Art. 7 Abs. 4 VRV. 1. Gesetzmässigkeit und Anwendungsbereich der Ausführungsvorschrift (Erw. 1). 2. Pflichtwidriges Verhalten eines Automobilisten, der zwischen zwei Haltestelle-Inseln durchfährt,…1 citations
-
60 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
Schadenersatz und Genugtuung (fahrlässige schwere Körperverletzung)1 citations
-
fahrlässige schwere Körperverletzung1 citationsSTBER.2023.28· 02/27/2024 · 1 citations de
-
Claim1 citationsLB210002· 01/21/2022 · 1 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.