Art. 44 RTA
1 Auf Strassen, die für den Verkehr in gleicher Richtung in mehrere Fahrstreifen unterteilt sind, darf der Führer seinen Streifen nur verlassen, wenn er dadurch den übrigen Verkehr nicht gefährdet.
2 Das gleiche gilt sinngemäss, wenn auf breiten Strassen ohne Fahrstreifen Fahrzeugkolonnen in gleicher Richtung nebeneinander fahren.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Unterscheidung zwischen (auf Autobahnen) verbotenem Rechtsüberholen und erlaubtem Rechtsvorfahren; Präzisierung des Begriffs des Kolonnenverkehrs und der Gefahrenbewertung bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten45 citations
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2Rechtsüberholen auf der Autobahn; grobe Verletzung von Verkehrsregeln43 citations
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3Anwendung des milderen Rechts im neuen Sanktionensystem; Sanktionierung im Rahmen der sogenannten Schnittstellenproblematik18 citations
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4Sorgfaltspflicht des Lastwagenfahrers bei Beschränkung der Sicht durch den toten Winkel13 citations
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5Fahren in parallelen Kolonnen, Rechtsvorbeifahren. 1. Ein Fahren in parallelen Kolonnen ist bei dichtem Verkehr, d.h. bei längerem Nebeneinanderfahren von mehreren sich in gleicher Fahrtrichtung bewegenden Fahrzeugreihe…13 citations
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6Überholen. 1. Art. 35 Abs. 1 und 2 SVG6 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Verkehrsregelverletzung19 citations
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Simple violation of traffic regulations16 citations
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Grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Rechtsüberholen auf der Autobahn)11 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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