Art. 94 RTA
1 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:
- a. ein Motorfahrzeug zum Gebrauch entwendet;
- b. ein solches Fahrzeug führt oder darin mitfährt, obwohl er bei Antritt der Fahrt von der Entwendung Kenntnis hatte.
2 Ist einer der Täter ein Angehöriger oder Familiengenosse des Halters und hatte der Führer den erforderlichen Führerausweis, so erfolgt die Bestrafung nur auf Antrag; die Strafe ist Busse.
3 Mit Busse wird auf Antrag bestraft, wer ein ihm anvertrautes Motorfahrzeug zu Fahrten verwendet, zu denen er offensichtlich nicht ermächtigt ist.
4 Mit Busse wird bestraft, wer ein Fahrrad unberechtigt verwendet. Ist der Täter ein Angehöriger oder Familiengenosse des Besitzers, so erfolgt die Bestrafung nur auf Antrag.
5 Artikel 141 des Strafgesetzbuches findet in diesen Fällen keine Anwendung.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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114 citations
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2Delegationsverbot und Transparenzgebot bei der psychiatrischen Begutachtung4 citations
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3Art. 7 Abs. 1 IVG: Kürzung der Leistungen4 citations
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4Erpressung. 1. Vermögensvorteil: Die Möglichkeit, einen fremden Personenwagen zu benutzen (Erw. 1a). 2. Abnötigen des Gebrauches eines Motorfahrzeugs: Erpressung, nicht Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch (Art.…3 citations
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51 citations
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6Mangelnde Fahrberechtigung beim bevorstehenden Grenzübertritt; örtliche Zuständigkeit und anwendbares Recht0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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SVG-Widerhandlungen5 citations
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Landesverweisung, Härtefall; Willkür3 citations
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Obergericht / Strafgericht / Berufungskammern — SST.2021.2093 citationsSST.2021.209· 06/20/2022 · 3 citations de
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