Art. 25 TSchG
Behördenbeschwerde
1 Gegen Verfügungen der kantonalen Behörden betreffend Tierversuche stehen dem BLV die Rechtsmittel des kantonalen und des eidgenössischen Rechts zu.
2 Die kantonalen Behörden eröffnen ihre Entscheide sofort dem BLV.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Obergericht / Strafgericht / Beschwerdekammer in Strafsachen — SBK.2023.3193 ZitierungenSBK.2023.319· 05.03.2024 · 3 Zitierungen
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Obergericht / Strafgericht / Beschwerdekammer in Strafsachen — SBK.2023.3203 ZitierungenSBK.2023.320· 05.03.2024 · 3 Zitierungen
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Obergericht / Strafgericht / Beschwerdekammer in Strafsachen — SBK.2023.3213 ZitierungenSBK.2023.321· 05.03.2024 · 3 Zitierungen
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