Art. 25 TSchG

Behördenbeschwerde

1 Gegen Verfügungen der kantonalen Behörden betreffend Tierversuche stehen dem BLV die Rechtsmittel des kantonalen und des eidgenössischen Rechts zu.
2 Die kantonalen Behörden eröffnen ihre Entscheide sofort dem BLV.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Obergericht / Strafgericht / Beschwerdekammer in Strafsachen — SBK.2023.319
    SBK.2023.319
    · 05.03.2024 · 3 Zitierungen
  • Obergericht / Strafgericht / Beschwerdekammer in Strafsachen — SBK.2023.320
    SBK.2023.320
    · 05.03.2024 · 3 Zitierungen
  • Obergericht / Strafgericht / Beschwerdekammer in Strafsachen — SBK.2023.321
    SBK.2023.321
    · 05.03.2024 · 3 Zitierungen

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