Art. 46 TSchG

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Es wird im Bundesblatt veröffentlicht, erst wenn die Volksinitiative «für einen zeitgemässen Tierschutz (Tierschutz-Ja!)» zurückgezogen oder abgelehnt wird .
3 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. Datum des Inkrafttretens: 1. September 2008

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