Art. 109 UVG
Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt in Abweichung von Artikel 58 Abs. 1 ATSG Beschwerden gegen Einspracheentscheide über:
- a. die Zuständigkeit der Suva zur Versicherung der Arbeitnehmer eines Betriebes;
- b. die Zuteilung der Betriebe und der Versicherten zu den Klassen und Stufen der Prämientarife;
- c. Anordnungen zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 82 Abs. 1, Art. 83, Art. 85 Abs. 1, Art. 92 Abs. 3 und Art. 105 Abs. 2 UVG, Art. 113 Abs. 2 UVV, Art. 66 und Art. 107 VUV, Art. 3 und Art. 4 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen bei Bauarbeiten: Von der S…29 Zitierungen
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2Art. 92 Abs. 2 und 5 UVG, Art. 113 Abs. 1 UVV: Festsetzung der Prämien in der Berufsunfallversicherung29 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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21 Zitierungen
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17 Zitierungen
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14 Zitierungen
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