Art. 109 UVG

Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt in Abweichung von Artikel 58 Abs. 1 ATSG Beschwerden gegen Einspracheentscheide über:
  1. a. die Zuständigkeit der Suva zur Versicherung der Arbeitnehmer eines Betriebes;
  2. b. die Zuteilung der Betriebe und der Versicherten zu den Klassen und Stufen der Prämientarife;
  3. c. Anordnungen zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 82 Abs. 1, Art. 83, Art. 85 Abs. 1, Art. 92 Abs. 3 und Art. 105 Abs. 2 UVG, Art. 113 Abs. 2 UVV, Art. 66 und Art. 107 VUV, Art. 3 und Art. 4 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen bei Bauarbeiten: Von der S…
    · 14.08.1990 · 29 Zitierungen
  2. 2
    Art. 92 Abs. 2 und 5 UVG, Art. 113 Abs. 1 UVV: Festsetzung der Prämien in der Berufsunfallversicherung
    · 04.11.1986 · 29 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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