Art. 112 AIA
Strafbestimmungen
1 Sofern keine schwerere strafbare Handlung nach einem anderen Gesetz vorliegt, wird mit Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen bestraft, wer vorsätzlich:
- a. sich durch unwahre oder unvollständige Angaben oder in anderer Weise der Versicherungs- oder der Prämienpflicht ganz oder teilweise entzieht;
- b. als Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Prämien vom Lohn abzieht, sie indessen dem vorgesehenen Zweck entfremdet;
- c. als Durchführungsorgan seine Pflichten, namentlich die Schweigepflicht, verletzt oder seine Stellung zum Nachteil Dritter, zum eigenen Vorteil oder zum unrechtmässigen Vorteil eines anderen missbraucht;
- d. als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer den Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zuwiderhandelt und dadurch andere ernstlich gefährdet.
2 Sofern keine schwerere strafbare Handlung nach einem anderen Gesetz vorliegt, wird mit Busse bestraft, wer fahrlässig als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer den Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zuwiderhandelt und dadurch andere ernstlich gefährdet.
3 Mit Busse wird bestraft, wer vorsätzlich:
- a. in Verletzung der Auskunftspflicht unwahre Auskunft erteilt oder die Auskunft verweigert;
- b. die vorgeschriebenen Formulare nicht oder nicht wahrheitsgetreu ausfüllt;
- c. als Arbeitnehmer den Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zuwiderhandelt, ohne dadurch andere zu gefährden.
4 Handelt der Täter in den Fällen nach Abs. 3 fahrlässig, so ist die Strafe Busse bis zu 5000 Franken.
Leading decisions 2
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Falschbeurkundung2 citations
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2Vorsatz; mitgewollter strafbarer Erfolg0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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1 citations
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Obergericht / Strafgericht / Beschwerdekammer in Strafsachen — SBK.2024.2161 citationsSBK.2024.216· 10/31/2024 · 1 citations de
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Obergericht / Strafgericht / Beschwerdekammer in Strafsachen — SBK.2024.2171 citationsSBK.2024.217· 10/31/2024 · 1 citations de
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