Art. 2 EIAO

Änderungen bestehender Anlagen

1 Änderungen bestehender Anlagen, die im Anhang aufgeführt sind, unterliegen der Prüfung, wenn:
  1. a. die Änderung wesentliche Umbauten, Erweiterungen oder Betriebsänderungen betrifft und b. über die Änderung im Verfahren entschieden wird, das bei neuen Anlagen für die Prüfung massgeblich ist (Art. 5).
2 Änderungen bestehender Anlagen, die nicht im Anhang aufgeführt sind, unterliegen der Prüfung, wenn:
  1. a. die Anlage nach der Änderung einer Anlage im Anhang entspricht und b. über die Änderung im Verfahren entschieden wird, das bei neuen Anlagen für die Prüfung massgeblich ist (Art. 5).

Leading decisions 4

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Legitimation zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde im Plangenehmigungs- und Lärmsanierungsverfahren betreffend Schiessanlagen
    · 05/18/2007 · 20 citations Summary
  2. 2
    Rahmenkonzession für den Ausbau des Flughafens Zürich
    · 06/24/1998 · 14 citations Summary
  3. 3
    Teileröffnung einer Nationalstrasse; Umweltverträglichkeitsprüfung
    · 08/19/1998 · 9 citations Summary
  4. 4
    UVP-Pflicht bei Änderung einer bestehenden UVP-pflichtigen Anlage
    · 04/08/2009 · 2 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

Latest Federal Supreme Court decisions

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