Art. 109 AIO
Rechnungsführung
1 Für jedes Rechnungsjahr sind zu erstellen:
- a. eine Betriebsrechnung für jeden Versicherungszweig;
- b. eine Übersicht über die Rückstellungen;
- c. ein Jahresbericht.
2 Der Betriebsrechnung jedes Versicherungszweiges sind die Prämieneinnahmen gutzuschreiben und die Versicherungsleistungen einschliesslich der Änderungen der versicherungstechnischen Rückstellungen zu belasten.
3 Die übrigen Erträge sind nach ihrer Herkunft und die übrigen Aufwendungen nach ihrer Verursachung auf die Betriebsrechnungen aufzuteilen.
Leading decisions 1
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Taggeldberechnung bei Teilzeitarbeit0 citations
Unpublished, but essential 1
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Accident insurance1 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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