Art. 4 AIO
Entsandte Arbeitnehmer
Die Versicherung wird nicht unterbrochen, wenn ein Arbeitnehmer unmittelbar vor seiner Entsendung ins Ausland in der Schweiz obligatorisch versichert war und weiterhin zu einem Arbeitgeber mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz in einem Arbeitsverhältnis bleibt und diesem gegenüber einen Lohnanspruch hat. Die Weiterdauer der Versicherung beträgt zwei Jahre. Sie kann auf Gesuch hin vom Versicherer bis auf insgesamt sechs Jahre verlängert werden.
Leading decisions 2
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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Unpublished, but essential 4
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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BF hat bis zum Unfall nie in der CH gearbeitet. UVG-Unterstellung wurde zu Recht verneint. AN-Eigenschaft ebenfalls zweifelhaft; mangels Entscheidrelevanz offengelassen (hängig)1 citationsUV.2023.00073· 12/11/2023 · 1 citations de
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Latest Federal Supreme Court decisions
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