Art. 9 UCA

Klageberechtigung

1 Wer durch unlauteren Wettbewerb in seiner Kundschaft, seinem Kredit oder beruflichen Ansehen, in seinem Geschäftsbetrieb oder sonst in seinen wirtschaftlichen Interessen bedroht oder verletzt wird, kann dem Richter beantragen:
  1. a. eine drohende Verletzung zu verbieten;
  2. b. eine bestehende Verletzung zu beseitigen;
  3. c. die Widerrechtlichkeit einer Verletzung festzustellen, wenn sich diese weiterhin störend auswirkt.
2 Er kann insbesondere verlangen, dass eine Berichtigung oder das Urteil Dritten mitgeteilt oder veröffentlicht wird.
3 Er kann ausserdem nach Massgabe des Obligationenrechts auf Schadenersatz und Genugtuung sowie auf Herausgabe eines Gewinnes entsprechend den Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag klagen.

Leading decisions 6

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Unterlassungsklage; irreführende Äusserungen
    · 01/08/1998 · 52 citations
  2. 2
    Registrierung einer geografischen Bezeichnung als Internet Domain Name
    · 05/02/2000 · 47 citations Summary
  3. 3
    · 07/08/1997 · 34 citations Summary
  4. 4
    Feststellungsinteresse bei der persönlichkeitsrechtlichen Feststellungsklage (Art. 28a Abs. 1 Ziff. 3 ZGB); Rechtfertigung einer Persönlichkeitsverletzung durch ein überwiegendes öffentliches Interesse (Art. 28 ZGB)
    · 07/20/2001 · 30 citations Summary
  5. 5
    Unlauterer Wettbewerb
    · 04/27/2007 · 25 citations Summary
  6. 6
    · 08/13/1997 · 18 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

Latest Federal Supreme Court decisions

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