Art. 15 VASA
Abgeltungsgesuch
Der Kanton reicht beim BAFU ein Abgeltungsgesuch ein. Dieses muss enthalten:
- a. den Nachweis, dass die Massnahmen die Voraussetzungen nach den Artikeln 9–11 erfüllen;
- b. die wesentlichen Grundlagen und Elemente des Projektes;
- c. die behördliche Beurteilung, ob die Massnahmen umweltverträglich und wirtschaftlich sind und ob sie dem Stand der Technik entsprechen;
- d. die voraussichtlichen Massnahmekosten und die voraussichtlichen anrechenbaren Kosten;
- e. eine Kopie der Verfügung über die Kostenverteilung oder gegebenenfalls eine sachgerechte Begründung der Kostenverteilung, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann oder zahlungsunfähig ist.
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