Art. 15 GLA

1 Die Strafverfolgung von Beamten wegen strafbarer Handlungen, die sich auf ihre amtliche Tätigkeit oder Stellung beziehen, ausgenommen wegen Widerhandlungen im Strassenverkehr, bedarf einer Ermächtigung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements. Diese Ermächtigung erteilt:
  1. a. die Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung für das Personal der Parlamentsdienste;
  2. b. die Verwaltungskommission des jeweiligen Gerichts für das Personal des Bundesgerichts, des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts;
  3. c. die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft für das Personal ihres Sekretariats;
  4. d. der Bundesanwalt oder die Bundesanwältin für das von ihm oder ihr gewählte Personal der Bundesanwaltschaft.
2 Kantonale Strafverfolgungsbehörden, bei denen solche Fälle angezeigt werden, haben unverzüglich um diese Ermächtigung nachzusuchen und dringliche sichernde Massnahmen zu treffen.
3 Erscheinen ein Straftatbestand und die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung als erfüllt, so darf die Ermächtigung nur in leichten Fällen verweigert werden und sofern die Tat nach allen Umständen durch eine disziplinarische Massnahme des Fehlbaren als genügend geahndet erscheint.
4 Der Entscheid, durch den die Ermächtigung erteilt wird, ist endgültig.
5 Gegen die Verweigerung der Ermächtigung durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement oder die Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung ist die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zulässig. Entscheide der eidgenössischen Gerichte über die Ermächtigung sind endgültig.
5bis Die Staatsanwaltschaft, die um die Ermächtigung nachgesucht hat, ist zur Beschwerde berechtigt.
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Leading decisions 6

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  1. 1
    Ermächtigung zur Strafverfolgung eines ehemaligen Angestellten der Bundespolizei
    · 02/28/2013 · 12 citations Summary
  2. 2
    Art. 15 Abs. 1 Verantwortlichkeitsgesetz
    · 03/15/1984 · 8 citations Summary
  3. 3
    Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Bundesbeamten. 1. Art. 15 VG
    · 03/17/1967 · 8 citations Summary
  4. 4
    Verfahren betreffend die Ermächtigung zur Strafverfolgung von Behördenmitgliedern und Beamten, Rechtsnatur, bundesgerichtliches Rechtsmittel, Ausschlussgrund, Beschwerdelegitimation des Kantons
    · 07/15/2011 · 7 citations Summary
  5. 5
    1. Art. 1 Abs. 1 lit. d, 15 Abs. 1 VG
    · 03/17/1967 · 7 citations Summary
  6. 6
    Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Bundesbeamten; Ermächtigung zur Strafverfolgung (Art. 15 des Verantwortlichkeitsgesetzes vom 14
    · 05/12/1961 · 7 citations

Unpublished, but essential 5

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