Art. 14 TRegO
Ausübung des Vortritts
1 Wer zur Gewährung des Vortritts verpflichtet ist, darf den Vortrittsberechtigten in seiner Fahrt nicht behindern. Er hat seine Geschwindigkeit frühzeitig zu mässigen und, wenn er warten muss, vor Beginn der Verzweigung zu halten.
2 Der Vortrittsberechtigte hat auf Strassenbenützer Rücksicht zu nehmen, welche die Strassenverzweigungen erreichten, bevor sie ihn erblicken konnten.
3 Dem vortrittsberechtigten Verkehr in parallelen Kolonnen ist der Vortritt auch zu lassen, wenn die nähere Kolonne stillsteht.
4 Reiter sowie Führer von Pferden und anderen grösseren Tieren sind den Fahrzeugführern beim Vortritt gleichgestellt.
5 In nicht geregelten Fällen, zum Beispiel wenn auf einer Verzweigung zugleich aus allen Richtungen Fahrzeuge eintreffen, haben die Führer besonders vorsichtig zu fahren und sich über den Vortritt zu verständigen.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
1Begriff der Behinderung28 citations
-
2Sorgfaltspflicht des Lastwagenfahrers bei Beschränkung der Sicht durch den toten Winkel19 citations
-
3Vertrauensgrundsatz18 citations
-
416 citations
-
5Vortrittsrecht im Kreisverkehr10 citations
-
6Rechtsvortritt auf Strassenverzweigungen9 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
Simple violation of traffic regulations11 citations
-
7 citations11/26/2009 · 7 citations de
-
7 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.