Art. 14 TRegO

Ausübung des Vortritts

1 Wer zur Gewährung des Vortritts verpflichtet ist, darf den Vortrittsberechtigten in seiner Fahrt nicht behindern. Er hat seine Geschwindigkeit frühzeitig zu mässigen und, wenn er warten muss, vor Beginn der Verzweigung zu halten.
2 Der Vortrittsberechtigte hat auf Strassenbenützer Rücksicht zu nehmen, welche die Strassenverzweigungen erreichten, bevor sie ihn erblicken konnten.
3 Dem vortrittsberechtigten Verkehr in parallelen Kolonnen ist der Vortritt auch zu lassen, wenn die nähere Kolonne stillsteht.
4 Reiter sowie Führer von Pferden und anderen grösseren Tieren sind den Fahrzeugführern beim Vortritt gleichgestellt.
5 In nicht geregelten Fällen, zum Beispiel wenn auf einer Verzweigung zugleich aus allen Richtungen Fahrzeuge eintreffen, haben die Führer besonders vorsichtig zu fahren und sich über den Vortritt zu verständigen.

Leading decisions 6

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  1. 1
    Begriff der Behinderung
    · 09/14/1988 · 28 citations
  2. 2
    Sorgfaltspflicht des Lastwagenfahrers bei Beschränkung der Sicht durch den toten Winkel
    · 11/30/2000 · 19 citations Summary
  3. 3
    Vertrauensgrundsatz
    · 09/01/1992 · 18 citations Summary
  4. 4
    · 11/27/1979 · 16 citations Summary
  5. 5
    Vortrittsrecht im Kreisverkehr
    · 05/23/1989 · 10 citations Summary
  6. 6
    Rechtsvortritt auf Strassenverzweigungen
    · 11/22/1991 · 9 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Simple violation of traffic regulations
    · 02/19/2013 · 11 citations de
  • 11/26/2009 · 7 citations de
  • 03/20/2002 · 7 citations de Summary

Latest Federal Supreme Court decisions

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