Art. 3 PESA
1 Der Bundesrat legt eine Liste von Vorläuferstoffen fest, bei denen das Risiko eines Missbrauchs besteht; er berücksichtigt dabei das internationale Recht.
2 Er legt für jeden Vorläuferstoff nach Abs. 1 fest, für welche Konzentrationen welche der folgenden Zugangsstufen gilt:
- a. freier Zugang;
- b. bewilligungspflichtiger Zugang;
- c. verbotener Zugang;
- d. alternativ bis zum Erreichen einer bestimmten Mengenschwelle: Zugang über den Fachhandel.
3 Gegenstände, die Vorläuferstoffe nach Abs. 1 enthalten, sind von den Zugangsbeschränkungen ausgenommen. Der Bundesrat kann einzelne Gegenstände den Zugangsbeschränkungen unterstellen.
4 Der Bundesrat kann einzelne weitere Produkte, die Vorläuferstoffe nach Abs. 1 enthalten, von den Zugangsbeschränkungen ausnehmen.
Leading decisions 2
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Unzulässiger Eingriff in die Glaubens- und Gewissensfreiheit4 citations
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2Übertragung der Führung einer öffentlichen Mädchensekundarschule an die Stiftung Schule St0 citations
Unpublished, but essential 1
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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VB.2010.000680 citations06/03/2010 · 0 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
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