Art. 3 PESA

1 Der Bundesrat legt eine Liste von Vorläuferstoffen fest, bei denen das Risiko eines Missbrauchs besteht; er berücksichtigt dabei das internationale Recht.
2 Er legt für jeden Vorläuferstoff nach Abs. 1 fest, für welche Konzentrationen welche der folgenden Zugangsstufen gilt:
  1. a. freier Zugang;
  2. b. bewilligungspflichtiger Zugang;
  3. c. verbotener Zugang;
  4. d. alternativ bis zum Erreichen einer bestimmten Mengenschwelle: Zugang über den Fachhandel.
3 Gegenstände, die Vorläuferstoffe nach Abs. 1 enthalten, sind von den Zugangsbeschränkungen ausgenommen. Der Bundesrat kann einzelne Gegenstände den Zugangsbeschränkungen unterstellen.
4 Der Bundesrat kann einzelne weitere Produkte, die Vorläuferstoffe nach Abs. 1 enthalten, von den Zugangsbeschränkungen ausnehmen.

Leading decisions 2

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Unzulässiger Eingriff in die Glaubens- und Gewissensfreiheit
    · 12/11/2015 · 4 citations Summary
  2. 2
    Übertragung der Führung einer öffentlichen Mädchensekundarschule an die Stiftung Schule St
    · 01/17/2025 · 0 citations Summary

Unpublished, but essential 1

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • VB.2010.00068
    06/03/2010 · 0 citations de

Latest Federal Supreme Court decisions

No recent decision recorded for this article yet.