Art. 41 WTA

Die ESTV trifft alle Verfügungen und Entscheide, welche die Erhebung der Verrechnungssteuer notwendig macht; sie trifft einen Entscheid insbesondere dann, wenn:
  1. a. die Steuerforderung, die Mithaftung oder die Überwälzungspflicht bestritten wird;
  2. b. für einen bestimmten Fall vorsorglich die amtliche Feststellung der Steuerpflicht, der Grundlagen der Steuerberechnung, der Mithaftung oder der Überwälzungspflicht beantragt wird;
  3. c. der Steuerpflichtige oder Mithaftende die gemäss Abrechnung geschuldete Steuer nicht entrichtet.

Leading decisions 6

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  1. 1
    Regressforderung des Verrechnungssteuerpflichtigen gegenüber dem Steuerträger (Art. 14 Abs. 1 und Art. 41 VStG); Abgrenzung der Zuständigkeit der Eidgenössischen Steuerverwaltung von derjenigen der Zivilgerichte zur Beu…
    · 07/06/2005 · 9 citations Summary
  2. 2
    Die vorbehaltlose Bezahlung einer Steuerrechnung steht einer Rückvergütung nicht entgegen
    · 03/21/2017 · 3 citations Summary
  3. 3
    Emissionsabgabe auf Anteilen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (BG über Ergänzung und Abänderung der eidgenössischen Stempelgesetzgebung, vom 24
    · 05/31/1968 · 3 citations
  4. 4
    Nachlass- und Erbschaftssteuer; Zuständigkeit der Steuer(gerichts)behörden oder der Zivilgerichtsbarkeit für die Beurteilung von steuerschuldbezogenen Regressansprüchen unter Nachlassbegünstigten? Gemäss einer aus Art.…
    · 07/29/2010 · 2 citations Summary
  5. 5
    Rechtsweg
    · 06/23/1994 · 0 citations Summary
  6. 6
    Emissionsabgabe auf Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung (BG über Ergänzung und Abänderung der eidgenössischen Stempelgesetzgebung, vom 24
    · 06/11/1971 · 0 citations

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

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